EDV-Gutachten

Wann kann ein Sachverständiger helfen?

Wenn:

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
  • im Rahmen einer Finanzierung eine Bewertung nötig ist,
  • eine Datenmanipulation oder Urheberrechtsverletzung festgestellt werden muß,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll,

kann ein Sachverständiger Hilfestellung geben.

  • Bewertung von EDV Hard- und Software
    Wertermittlung von Computer, Notebooks und vielen weiteren Hardwarekomponenten.
  • Schadensgutachten für EDV-Systeme
    Sind Schäden an EDV-Geräten vorhanden, werden diese festgestellt, bewertet und in einem Gutachten festgehalten.
  • Gerichtsgutachten
    Für Entscheidungshilfen in Zivil- oder Strafverfahren. Mit forensischen Gutachten, können gewonnene Beweise in Ermittlungsverfahren eingebracht werden.
  • Versicherungsgutachten
    Schadensfälle, die an Versicherungen gemeldet werden, benötigen oft eine fachliche Begutachtung des vorhandenen Schadens. Hier hilft ein EDV-Gutachten.
  • Privatgutachten
    In Schadensfällen dient ein EDV-Gutachten als Argumentationshilfe.

Sollte es die Aufgabenstellung erforderlich machen, greife ich nach Absprache mit dem Auftraggeber gerne auf weiter spezialisierte Kollegen und Firmen aus angrenzenden Fachgebieten zurück.